Gewerbe:
Verabreichung von Speisen in einfacher Art und Ausschank von nichtakoholischen Getränken und von Bier in
handelsüblichen verschlossenen Gefäßen, wenn hierbei nicht mehr als acht Verabreichungsplätze
(auf zum Genuss von Speisen und Getränken bestimmte Plätze) bereitgestellt werden.